Dipl.-Betriebsw. Tobias Junker-Jäger
Kurzbeschreibung
Diese Checkliste zeigt alle Prüfschritte, die bei der Jahresabschlussbearbeitung speziell bei der Passivseite abgearbeitet werden müssen. Sie hilft, die Arbeiten zu dokumentieren, und daher ist auch sicheres Delegieren auf Mitarbeiter möglich.
Einführung
Allgemein:
Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. In der Regel besteht ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommen eine Vielzahl von Änderungsgesetzen und Verwaltungsanweisungen oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.
Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.
Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.
Grundlage für die Checklisten 2019:
Seit der Einführung des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist der deutsche Gesetzgeber äußerst sparsam mit weiteren Veränderungen im deutschen Handelsrecht sowie auch dem deutschen Bilanzsteuerrecht umgegangen. Dies wird sich nach aktuellem Rechtsstand auch für die Jahresabschlusserstellung 2019 nicht verändern.
Die nachfolgenden Checklisten wurden bzgl. der wenigen Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.
Der Autor: |
Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater, Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB |
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten |
Hinweis: Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Vorarbeiten Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Anlagevermögen Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten Jahresabschluss-Checkliste 2019, Personengesellschaften Jahresabschluss-Checkliste 2019, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz Jahresabschluss-Checkliste 2019, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz |
Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Passivseite
Praxis-Checkliste: Eigenkapital |
1. Wurden die freien Geldentnahmen mit dem Vorjahreswert verglichen und ungewöhnliche Abweichungen zum Vorjahr analysiert? Wurde sichergestellt, dass auf den Entnahmekonten tatsächlich nur privat veranlasste Vorgänge verbucht wurden, die keinerlei betriebliche oder steuerliche Relevanz haben? Wurde beachtet, dass bei zu hohen Entnahmen der Betriebsausgabenabzug für Zinsen gem. § 4 Abs. 4a EStG nur beschränkt zulässig ist? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
2. Wurden gebundene Entnahmen, z. B. ESt-Vorauszahlungen oder Versicherungsbeiträge, auf Vollständigkeit geprüft? Erfolgte eine korrekte Verbuchung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen? Liegen für private Spenden ordnungsgemäße Spendenquittungen vor? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
3. Wurde das Konto "Privatsteuern" mit dem Kontoauszug des Finanzamts abgestimmt und sichergestellt, dass auf diesem Konto keine betrieblichen Steuern verbucht wurden (insbesondere bei Verrechnungen des Finanzamts)? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
4. Wurde geprüft, ob sämtliche Eigenverbräuche, z. B. Warenentnahmen, Kfz-Nutzung, Privatnutzung betrieblicher Telefonanschlüsse und Wohnungsnutzung, in korrekter Höhe, ggf. einschließlich USt, als Entnahmen erfasst wurden? Wurde beachtet, dass die 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nur dann anwendbar ist, wenn das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (hierzu sind Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 3 Monaten erforderlich)? Wurde bei Kfz im gewillkürten Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung unter 50 %) hingegen berücksichtigt, dass die auf die geschätzte Privatnutzung entfallenden Kosten anzusetzen und glaubhaft zu machen sind? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
5. Wurden Entnahmen von Wirtschaftsgütern (insbesondere Kfz) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert bewertet?... |