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Inhaltsübersicht für die Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Passivseite
Sonderposten mit Rücklageanteil
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Praxis-Checkliste: "Corona-Pandemie 2020–2023" | |||||
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Wurde beachtet, dass die Bildung von Rückstellungen, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, frühestens für Stichtage nach dem 31.1.2020 vorgenommen werden konnte?[1] Bis auf ganz wenige Ausnahmen handelte es sich bis dahin um wertbegründende Ereignisse, die erst in der Folgeperiode berücksichtigt werden durften.[2] Haben Sie insbesondere folgende Rückstellungsarten geprüft:[3]
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□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ |
Checkliste "Corona-Pandemie 2020–2023" zur Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Passivseite
Praxis-Checkliste: Eigenkapital | |||||
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1. Wurden die freien Geldentnahmen mit dem Vorjahreswert verglichen und ungewöhnliche Abweichungen zum Vorjahr analysiert? Wurde sichergestellt, dass auf den Entnahmekonten tatsächlich nur privat veranlasste Vorgänge verbucht wurden, die keinerlei betriebliche oder steuerliche Relevanz haben? Wurde beachtet, dass bei zu hohen Entnahmen der Betriebsausgabenabzug für Zinsen gem. § 4 Abs. 4a EStG nur beschränkt zulässig ist?[4] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
2. Wurden gebundene Entnahmen, z. B. ESt-Vorauszahlungen oder Versicherungsbeiträge, auf Vollständigkeit geprüft? Erfolgte eine korrekte Verbuchung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen? Liegen für private Spenden ordnungsgemäße Spendenquittungen vor? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
3. Wurde das Konto "Privatsteuern" mit dem Kontoauszug des Finanzamts abgestimmt und sichergestellt, dass auf diesem Konto keine betrieblichen Steuern verbucht wurden (insbesondere bei Verrechnungen des Finanzamts)? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
4. Wurde geprüft, ob sämtliche Eigenverbräuche, z. B. Warenentnahmen, Kfz-Nutzung, Privatnutzung betrieblicher Telefonanschlüsse und Wohnungsnutzung, in korrekter Höhe, ggf. einschließlich Umsatzsteuer, als Entnahmen erfasst wurden? Wurde beachtet, dass die 1-%-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nur dann anwendbar ist, wenn das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (hierzu sind Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 3 Monaten erforderlich)?[5] Wurde bei Kfz im gewillkürten Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung unter 50 %) hingegen berücksichtigt, dass die auf die geschätzte Privatnutzung entfallenden Kosten anzusetzen und glaubhaft zu machen sind?[6] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
5. Wurden Entnahmen von Wirtschaftsgütern (insbesondere Kfz) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert bewertet?[7] Wurde hierzu eine Bestätigung des Teilwerts eingeholt, z. B. bei einem Kfz-Händler? Bitte beachten Sie, dass bei Bewertungen für Kfz der Händlerverkaufspreis und nicht der Händlereinkaufspreis maßgebend ist.[8] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
6. Wurden Abzugsteuern auf betriebliche Zins- oder Dividendenerträge (KESt, ZASt) als Entnahmen verbucht? Liegen entsprechende Steuerbescheinigungen vor? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
7. Wurde geprüft, ob atypische stille Betei... |
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