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Inhaltsübersicht für die Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Praxis-Checkliste: Corona-Pandemie 2020–2023 | |||||
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Für das Umlaufvermögen und die Rechnungsabgrenzungsposten sind keine rechtlichen Besonderheiten bzw. Neuerungen aufgrund der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Losgelöst davon sollten Sie natürlich dennoch prüfen, ob als Folge der Corona-Pandemie auch das Aktivvermögen Ihres Unternehmens betroffen war. Dies könnte beispielhaft sein:
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Checkliste "Corona-Pandemie 2020–2023" zur Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten
Praxis-Checkliste: Vorräte | |||||
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1. Liegt für alle Vorratspositionen eine unterzeichnete Inventur auf den Abschlussstichtag vor und sind die zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäbe ersichtlich? Erfolgte eine Prüfung und Dokumentation der angewandten Inventurmethoden, z. B. vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur, permanente Inventur, Vollaufnahme oder stichprobenweise Inventur? Wurden alle Bestandsveränderungen, die sich aus der Inventurliste ergaben, korrekt verbucht?[4] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
2. Erfolgte eine stichprobenweise Prüfung der Inventur auf Vollständigkeit, rechnerische Plausibilität, korrekte Bewertung und Abschläge wegen Überalterung, z. B. Durchsicht von Einkaufsrechnungen kurz vor dem Abschlussstichtag, korrekte Übernahme der jeweiligen Summenpositionen, Lagerdauer? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
3. Wurde beachtet, dass gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB Vermögensgegenstände, die einem anderen als dem rechtlichen Eigentümer wirtschaftlich zuzurechnen sind, beim wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren sind?[5] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
4. Wurde der Herstellungskostenbegriff gem. § 255 Abs. 2 HGB beachtet? Wurde beachtet, dass die steuerliche Aktivierungspflicht für Verwaltungsgemeinkosten durch die Änderung in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG hinfällig geworden ist? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
5. Wurde bei der Vorratsbewertung für handelsrechtliche Zwecke das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB beachtet? Wurde für steuerliche Zwecke beachtet, dass gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ein niedrigerer Teilwert nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung angesetzt werden kann und dies nach Verwaltungsauffassung voraussetzt, dass der Wert bis zum Bilanzaufstellungszeitpunkt nicht wieder angestiegen ist?[6] Wurde beachtet, dass bei Wegfall der Gründe für die vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen zwingend eine Wertaufholung vorzunehmen ist (sog. Wertaufholungsgebot)? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
6. Wurde bedacht, dass für Zwecke der Vorratsbewertung nach der BFH-Rechtsprechung das Reichweitenverfahren als Verfahren zur Ermittlung von sog. Gängigkeitsabschlägen nur eingeschränkt möglich ist bzw. auf die Verhältnisse des Unternehmens zugeschnittener Nachweise bedarf?[7] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
7. Wurde beachtet, dass gem. § 256 Satz 1 HGB, soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, für Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens die Verbrauchsfolgeverfahren auf die Fifo- und Lifo-Methode beschränkt werden?[8] Steuerlich ist nur die Lifo-Methode zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG).[9] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
8. Wurde beachtet, dass sich infolge der Anwendung des Fifo-Verfahrens in der Handelsbilanz und des Lifo-Verfahrens in der Steuerbilanz Bewertungsunterschiede im Vorratsvermögen ergeben können? Diese können gem. § 274 Abs. 1 Satz 1 oder 2 HGB entweder zu passiven (bei höherem Wertansatz der Vorräte in der Handelsbilanz) oder zu aktiven (bei höherem Wertansatz der Vorräte in der Steuerbilanz) latenten St... |
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