Rz. 64
In die Analyse des Geschäftsverlaufs sind finanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen. Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden insbesondere Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben. Hier sind neben Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätskennzahlen auch wertorientierte Kennzahlen zu nennen, welche in den Wirtschaftsbericht aufzunehmen sind. Neben der Angabe und der Interpretation sind auch die Berechnungsgrundlagen dieser Kennzahlen zur Wahrung von Klarheit und Transparenz aufzuführen. Erfolgt die Steuerung des Konzerns anhand von finanziellen Indikatoren, sind diese im Konzernlagebericht zu nennen. Ein Unterlassen der Angaben zu diesen Kenngrößen kann als Fehler gewertet werden.
Rz. 65
Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sollen Aufschluss über die aktuellen und künftig zu erwartenden wesentlichen Parameter des Geschäftsumfelds geben. Hierzu gehören z. B. Erläuterungen zu Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmern, Umweltaspekte, Forschung und Entwicklung, gesellschaftliche Reputation oder soziales Umfeld.
Rz. 66
In welchem Umfang über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zu berichten ist, ist nicht explizit vorgeschrieben, soll sich aber an der Lage und Struktur des Konzerns orientieren. Sofern nichtfinanzielle Größen die Grundlage der Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind, diese zur Entscheidungsfindung herangezogen werden oder anderweitig für die Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind, sind diese nichtfinanziellen Größen im Konzernlagebericht aufzunehmen. Hier sind qualitative Angaben gefordert, die um quantitative Angaben ergänzt werden können, sofern dies die Lage des Konzerns erfordert (DRS 20.108).
Rz. 67
Gem. DRS 20.106 soll sich die Berichtspflicht nichtfinanzieller Leistungsindikatoren auf diejenigen Parameter beschränken, welche von der Konzernleitung regelmäßig zur Beurteilung und Entscheidungsfindung herangezogen werden (Management Approach). Sofern quantitative nichtfinanzielle Leistungsindikatoren verwendet werden, ist eine dem DRS 20.104 entsprechende weitergehende Erläuterung der Kennzahlen mit Angabe der Maßgrößen erforderlich. Dabei sind deren Komponenten zu erläutern und, sofern möglich, aus dem Konzernabschluss in Form einer Überleitungsrechnung abzuleiten.
Rz. 68
vorläufig frei
Rz. 69
vorläufig frei
Rz. 70
vorläufig frei
Rz. 71
vorläufig frei
Rz. 72
vorläufig frei
Rz. 73
vorläufig frei