Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dein Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:

 

1.

der Teilungsplan und seine Anlagen;

 

2.

die Bilanz der LPG;

 

3.

der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht;

 

4.

der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.

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