BMF, Schreiben v. 11.1.2007, IV A 2 - S 7056 - 6/07
Der ECOFIN-Rat hat am 28.11.2006 die Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verabschiedet. Mit der Richtlinie wird insbesondere die 6. EG-Richtlinie (Basisrechtsakt) neu gefasst. Die Neufassung ist am 1.1.2007 in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die 1. EG-Richtlinie, die 6. EG-Richtlinie und die jeweiligen Änderungsrechtsakte aufgehoben.
Mit der Neufassung des geltenden Gemeinschaftsrechts durch die Richtlinie 2006/112/EG sind grundsätzlich keine Änderungen des geltenden Rechts verbunden. Dies ergibt sich auch aus dem dritten Erwägungsgrund und einer Protokollerklärung zur Richtlinie 2006/112/EG. Gleichwohl kann es bezogen auf einzelne Mitgliedstaaten durch Angleichungen der jeweiligen Sprachfassung zu Änderungen gegenüber dem geltenden nationalen Recht kommen. Die sich möglicherweise ergebenden Rechtsänderungen sind abschließend in Art. 412 MwStSystRL aufgezählt. Etwaige Rechtsänderungen sind zum 1.1.2008 in das nationale Recht umzusetzen. Bezogen auf das deutsche Recht ergeben sich aber auch insoweit keine Rechtsänderungen, da es bereits den dort aufgeführten Vorschriften entspricht.
Aus der Protokollerklärung zur Richtlinie 2006/112/EG ergibt sich auch, dass – trotz der Aufhebung der 1. EG-Richtlinie, der 6. EG-Richtlinie und der jeweiligen Änderungsrechtsakte – die dazu ergangenen Begründungen in den Erwägungsgründen und die Protokollerklärungen weiterhin gelten.
Einen Abdruck der Richtlinie 2006/112/EG (Anlage 1) und der Protokollerklärungen zur Richtlinie 2006/112/EG (Anlage 2) füge ich zu Ihrer Information bei. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Richtlinie 2006/112/EG bereits am 19.12.2006 durch die Richtlinie 2006/138/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem bezüglich der Geltungsdauer der Mehrwertsteuerregelung für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie bestimmte elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ABI EU Nr. L 384/2006 S. 92) geändert wurde. Diese Änderung ist im anliegenden Abdruck der Richtlinie 2006/112/EG nicht berücksichtigt.
Ab dem 1.1.2007 bildet die Richtlinie 2006/112/EG die Grundlage für das harmonisierte Mehrwertsteuerrecht. Im Zusammenhang mit Verweisen auf die Richtlinie 2006/112/EG stellt sich die Frage, wie die Richtlinie prägnant bezeichnet werden kann. Die Arbeitsbezeichnung sollte auf der einen Seite kurz sein, auf der anderen Seite aber auch auf den Inhalt des zitierten Gemeinschaftsrechtsaktes schließen lassen. Es bietet sich deshalb an, die Richtlinie 2006/112/EG als „Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie” (abgekürzt: „MwStSystRL”) zu bezeichnen. Das BMF wird ab sofort diese Bezeichnungen verwenden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie – um eine einheitliche Zitierweise zu erreichen – entsprechend verfahren würden.
Anlage 1
RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES |
vom 28.12.2006 |
über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem |
(hier nicht enthalten, siehe Karteireiter „Gesetze” – EU-Recht, Anm. d. Red.)
Anlage 2
(hier nicht enthalten)
Normenkette
RL 2006/112/EG Art. 1 ff.