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Nebeneinander von Progressionsvorbehalt und Tarifermäßigung

Prof. Dr. Bernd Heuermann
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Leitsatz

Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG sind mit der Folge nebeneinander anwendbar (sog. integrierte Steuerberechnung), dass sich ein negativer Progressionsvorbehalt im Rahmen der Ermittlung des Steuerbetrags nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG wegen des niedrigeren Steuersatzes notwendig steuermindernd auswirkt.

 

Normenkette

§ 32a Abs. 1 Sätze 1, 2, § 32b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 34 Abs. 1 Sätze 1, 3 EStG

 

Sachverhalt

Der Sachverhalt ergibt sich bereits aus dem Vorstehenden. Das FG (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2010, 2 K 1589/10, Haufe-Index 2721533, EFG 2011, 1788) beanstandete die Steuerberechnung des FA nicht. Träfen nämlich Tarifermäßigung mit negativem Progressionsvorbehalt zusammen, kämen beide Vergünstigungen zur Anwendung und es sei eine sog. integrierte Steuerberechnung nach dem Günstigkeitsprinzip vorzunehmen. Die Belastungsvergleichsrechnung des FA zeige, dass die finanzamtliche Ermittlung unter Berücksichtigung von Tarifermäßigung und negativem Progressionsvorbehalt zu einem für K günstigen Ergebnis führe.

 

Entscheidung

Der BFH bestätigte diese Entscheidung. Wie sieht die Subsumtion im vorliegenden Einzelfall aus?

1. Das FA hat in Anlehnung an H 34.2 Beispiel 4 EStH und unter Beachtung der in den Praxis-Hinweisen dargelegten Grundsätze die tarifliche Einkommensteuer für das Streitjahr gem. § 32a Abs. 1, § 32b Abs. 2, § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG zutreffend angesetzt. Dabei ist es von Einkünften i.S.d. § 34 Abs. 2 EStG i.H.v. 256.751 EUR, einem zvE i.H.v. 248.879 EUR und einem verbleibenden negativen zvE i.H.v. –7.872 EUR ausgegangen. Auf dieser Basis hat es vom 1/5‐zvE i.H.v. (248.879 EUR: 5 =) 49.775 EUR unter Abzug des Arbeitslosengeld-Saldos i.H.v. 3.374 EUR das maßgebende verbleibende 1/5-zvE i.H.v. 46.401 EUR er...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Nebeneinander von Progressionsvorbehalt und Tarifermäßigung Leitsatz (amtlich) Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG sind mit der Folge nebeneinander ...

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