Leitsatz (amtlich)
Es ist zulässig, im Wege der einstweiligen Verfügung einem GmbH-Gesellschafter die Ausübung des Stimmrechts in einem bestimmten Sinne zu verbieten.
Orientierungssatz
(Zitierung)
Vergleiche BGH, 1967-05-29, II ZR 105/66, BGHZ 48, 163; Entgegen OLG Frankfurt, 1981-12-15, 5 W 9/81, BB 1982, 274.
Fundstellen
Haufe-Index 646070 |
NJW 1986, 1692 |
ZIP 1986, 503 |
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