1Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen ausländischen Zweigniederlassungen des Instituts zu berichten. 2Dabei ist für diese Zweigniederlassungen Folgendes zu beurteilen:
1. |
deren Ergebniskomponenten, |
2. |
deren Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Risikolage und die Risikovorsorge des Gesamtinstituts sowie |
3. |
die Einbindung dieser Zweigniederlassungen in das Risikomanagement des Gesamtinstituts. |
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