Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
Rz. 1
Allgemeine Zielsetzung der Segmentberichterstattung ist die Gewährung von entscheidungsrelevanten Informationen über Teilbereiche (Segmente) des berichtenden Unternehmens bzw. Konzerns. Gerade in diversifizierten Unternehmen und Konzernen spiegeln die Daten von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung ausschließlich aggregierte Informationen über die gesamten Unternehmens- bzw. Konzernaktivitäten wider. Damit können insbesondere gegenläufige operative Entwicklungen in den Segmenten ver- bzw. überdeckt werden. Somit ist Zielsetzung der Segmentberichterstattung die Bereitstellung disaggregierter Segmentinformationen, die gerade bei diversifizierten global agierenden Unternehmen im Rahmen der Aggregation der gesamten unternehmerischen Aktivitäten in Gestalt von Konzernbilanz und Konzern-GuV (bzw. auf das Unternehmen bezogener Bilanz und GuV) verloren gegangen sind.
Rz. 2
Die Bereitstellung von disaggregierten Informationen soll dem Abschlussadressaten insbesondere helfen, die Ertragskraft des Konzerns bzw. Unternehmens besser zu verstehen, die durch das Top-Management vorgenommene Steuerung des Unternehmens bzw. Konzerns nachzuvollziehen, die unterschiedlichen Risiken und Chancen des Konzerns bzw. Unternehmens besser einzuschätzen und damit die berichtende Einheit als Ganzes hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Generierung künftiger Erträge und Cashflows fundierter beurteilen zu können. Die in der Segmentberichterstattung präsentierten Informationen lassen sich zumeist mittels der traditionellen Abschlussanalyse entlehnten Kennzahlen auswerten.
Darüber hinaus können jedoch die Segmentkennzahlen auch Hinweise auf die Entwicklung von Segmenten geben. Sofern diese – möglicherweise unter Verwendung zusätzlicher ergänzender qualitativer Informationen und zukunftsgerichteter Informationen (z. B. weiterführende Angaben zu künftigen Investitionsschwerpunkten in operativer und regionaler Hinsicht) – durch den Abschlussanalysten in die Zukunft prognostiziert werden, lässt sich auch auf Basis der Segmentberichterstattung eine wertorientierte Unternehmensberichterstattung (value reporting) aufbauen.
In diesem Zusammenhang kann die Segmentberichterstattung über die Abschätzung der künftigen Erträge näherungsweise eine entsprechende Unternehmensbewertung der Segmente und damit einen Vergleich der Bewertung des gesamten Unternehmens (Marktkapitalisierung) mit der Summe der Unternehmenswerte auf Ebene der einzelnen Segmente ermöglichen, wodurch Bewertungsabschläge bzw. Konglomeratsabschläge aufgedeckt werden können.
Rz. 3
Im zwischenbetrieblichen Vergleich dient die Angabe von segmentierten Unternehmens- bzw. Konzerninformationen dazu, die Position der einzelnen in der jeweiligen berichtenden Einheit enthaltenen Segmente zu den vergleichbaren (Segmenten von) Konkurrenzunternehmen verlässlicher zu bestimmen und somit die Aussagefähigkeit des Vergleichs zu verbessern. Daher kann die Segmentberichterstattung ein wichtiges Element einer Wettbewerbsanalyse bilden. Allerdings kommt – wegen der stringenten Ausrichtung sämtlicher Segmentberichte nach dem Management Approach dieser Aufgabe inzwischen nur noch eine nachgeordnete Rolle zu.
Rz. 4
Weiterhin gewährt eine Segmentberichterstattung regelmäßig Informationen über die Planungs- und Entscheidungsstruktur eines Unternehmens bzw. Konzerns. Der Segmentbericht stellt dem Abschlussadressaten aggregierte Informationen über die Entwicklung der berichtenden Einheit in den Teilbereichen des Unternehmens bzw. Konzerns zur Verfügung. Der Abschlussadressat wird somit in die Position eines "Entscheidungsträgers" gerückt. Auf Basis der präsentierten Ist-Informationen kann er die Strategie des Managements in Bezug auf die einzelnen Segmente, die insbesondere in der management analysis (bzw. Lagebericht) oder auch als freiwillige Information außerhalb des Abschlusses und Lageberichts im Geschäftsbericht angegeben wird, beurteilen.
Rz. 5
Darüber hinaus dient die Bereitstellung von Segmentinformationen auch der Rechenschaftslegung und der Kontrolle von diversifizierten Unternehmen. Diese Funktion kann die Segmentberichterstattung immer dann wahrnehmen, wenn bzw. soweit die in der Segmentberichterstattung dargestellten Segmente mit Verantwortungsbereichen der berichtenden Einheit übereinstimmen. Insbesondere kann die Segmentberichterstattung in diesem Falle die Aufgabe der Performance-Messung des Managements der einzelnen Geschäftsbereiche übernehmen. Weiterhin ist für die Wahrnehmung dieser Funktion stets Voraussetzung, dass die Segmente über die Zeit vergleichbar sind und Aussagen, insbesondere Prognoseaussagen, welche in den Vorjahresabschlüssen enthalten waren, sich an den eingetretenen Resultaten der aktuellen Periode messen lassen.
Rz. 5a
Im Falle einer freiwilligen Segmentberichterstattung kann die Bereitstellung von Segmentberichtsdaten als eine "vertrauensbildende Maßnahme" der Konzern- bzw. Unte...