Kurzbeschreibung:

Die VP werden aus steuerlicher Sicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹); d. h., es wird die R- oder die TNMM (im obigen Beispiel) angewendet. Die Incentivierung und Performance-Messung erfolgt anhand von Kennzahlen der lokalen Vertriebsgesellschaft, die nicht durch diese steuerlichen VP beeinflusst sind. Vgl. Teil D, Kapitel 21 für ausführliche Erläuterungen zu Konflikten bei der Vertriebssteuerung bei 1-Preis-Systemen.

Beurteilung aus Controllingsicht:

  • Im Vergleich zu Modell 1 höherer Administrations-/Implementierungsaufwand, da ein Informationssystem geschaffen werden muss, damit die Vertriebsgesellschaft z. B. die Preisuntergrenzen für Kundenpreisverhandlungen kennt und damit der Produzent den Vertrieb letztlich steuern kann.
  • Als Vertriebs- bzw. Produktionskennzahlen, die nicht durch VP beeinflusst sind, könnten beispielsweise herangezogen werden: Umsatzsteigerungsraten, Endkundenpreis-Steigerungsraten, Stückzahlen, Umsatz- bzw. Deckungsbetragsabweichungsanalysen aber auch Kostenabweichungsanalysen wie z. B. der Soll-Ist-Vergleich und der Plan-Ist-Vergleich.
  • Letztlich besitzen hier weder Vertrieb noch Produzent die nötigen übergreifenden Informationen hinsichtlich der Profitabilität und des Erfolgs der einzelnen Produkte. Es muss eine ›Schattenrechnung‹ erstellt werden, um den Konzerndeckungsbeitrag zu ermitteln und dann das Produktportfolio zu optimieren (vgl. Modell 4 für konsolidierte Margensicht).
  • Jeder Bereich weist aus seiner Sicht ein Ergebnis aus. Der Vertrieb erhält eine Routinebrutto- oder -nettomarge, die Produktion erhält das Residualergebnis. Aus Anreizgründen entsteht das Problem, dass der Vertrieb eine steuerlich festgelegte Brutto- bzw. Nettomarge erhält. Daher kann die Vertriebsgesellschaft nicht mehr auf Basis der Brutto- oder Nettomarge gesteuert werden, sondern die Performance muss anhand von Kennzahlen gemessen werden, die eben nicht von diesen steuerlichen VP beeinflussbar sind. Derartige Kennzahlen sollten ohnehin in einem Controllingsystem vorhanden sein. Vgl. Teil D, Kapitel 22.3 für konkrete Beispiele von Steuerungs-KPI (außer LE EBIT) anderer Konzerne.

Beurteilung aus steuerlicher Sicht:

  • Dieses Modell führt zu einer steuerlich angemessenen wertschöpfungsadäquaten Ergebnisverteilung.
  • Häufig wird für diesen Beispielsfall die R- oder die TNMM angewendet.

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