Die Einwilligung kann auch elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
1. |
der Teilnehmer oder Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, |
2. |
die Einwilligung protokolliert wird, |
3. |
der Teilnehmer oder Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und |
4. |
der Teilnehmer oder Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. |
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