BMF, Schreiben v. 20.1.2003, IV D 2 - S 0321 - 4/03, BStBl I 2003, 74
Nach dem BFH-Urteil vom 4.7.2002, V R 31/01 (BStBl 2003 II S. …) kann eine Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax wirksam übermittelt werden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils zur Telefax-Übermittlung auf sämtliche Steuererklärungen anzuwenden, für die das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen vorschreibt. Somit können beispielsweise Lohnsteuer-Anmeldungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen per Telefax wirksam übermittelt werden, nicht jedoch beispielsweise Einkommensteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil l veröffentlicht.
Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2003, 74
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