Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
1. |
der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106, |
2. |
der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und |
3. |
der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß § 108. |
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