(1) Disziplinarmaßnahmen sind

 

1.

Verweis,

 

2.

Ausgangsbeschränkung,

 

3.

Geldbuße,

 

4.

Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe,

 

5.

Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe.

 

(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finance Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?