Leitsatz (amtlich)
Die für eine ausgeführte Schenkung entstandene Schenkungsteuer entfiel nicht dadurch, daß ihr innerhalb von zehn Jahren eine - nicht auf demselben Schenkungsvertrag beruhende - Schenkung nachfolgte, der nach den Maßstäben der in § 23 ErbStG 1959 in Bezug genommenen Vorschriften ein negativer Wert zuzumessen war.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 72123 |
BStBl II 1977, 50 |
BFHE 1977, 274 |
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