Leitsatz (amtlich)
Der Einbeziehung früherer Erwerbe in die Berechnung der Schenkungsteuer gemäß § 13 ErbStG 1959 stand nicht entgegen, daß der früheren Schenkung nach den Maßstäben der in § 23 ErbStG 1959 in Bezug genommenen Bewertungsvorschriften ein negativer Wert zuzumessen war.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 72006 |
BStBl II 1976, 785 |
BFHE 1977, 60 |
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