Steuerschuldner ist
1. |
bei einem inländischen Fahrzeug die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, |
2. |
bei einem ausländischen Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug im Inland benutzt, |
3. |
bei einem widerrechtlich benutzten Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug widerrechtlich benutzt, |
4. |
bei einem Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 die Person, der das Kennzeichen zugeteilt ist. |
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