Rz. 33
Es lässt sich feststellen, dass die im individuellen Green Bond Framework des Emittenten verwendeten Green Bond Prinzipien und die Detailtiefe der offenzulegenden Informationen die Art und den Umfang der Prüfung bestimmen.
Prüfungsleistungen (assurance engagements) sind für Green Bond Emittenten sowohl vor oder zum Zeitpunkt der Emission (Pre-Issuance-Prüfung; Rz 35 f.) als auch nach der Emission bis zum letzten Berichtszeitraum (Post-Issuance-Prüfung; Rz 36 ff.) von Relevanz.
Rz. 34
Kapitalmärkte haben bestimmte Zulassungskriterien für grüne Finanzinstrumente an ihrem Handelsplatz. In Abhängigkeit dieser Kriterien können verschiedene Standards, Frameworks, Taxonomien, Methoden und Labels relevant sein. Bspw. unterscheidet die Luxemburger Börse Anleihestandards (ICMA's Green Bond Principles – GBP, Social Bond Principles – SBP, Sustainability-Linked Bond Principles – SLBP, Sustainability Bond Guidelines – SBG etc.), Fondslabels (z. B. LuxFLAG's Climate Finance, Environment, Social und ESG Labels, FNG's Label für nachhaltige Publikumsfonds etc.) oder Emittentenmethoden.
Ein Emittent hat ein Green Bond Framework seiner beabsichtigten Green Bond Emission in Anlehnung an einen der geforderten etablierten Green Bond Standards zu entwickeln und zu veröffentlichen.
Rz. 35
Das Green Bond Framework des Emittenten hat gem. der jeweiligen Kapitalmarktvorgaben einer externen Prüfung der jeweiligen Kriterien eines relevanten Green Bond Standards oder Green Bond Frameworks im Vorfeld der Green Bond Emission zu unterliegen. Auf externe Gutachten spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Nachhaltigkeitsagenturen führen Bestätigungsleistungen durch, dass die ausgewählten Projekte geeignet sind und der Emittent im Einklang mit Green Bond Prinzipien sein Green Bond Framework entwickelt hat. Marktüblich ist es, eine Second Party Opinion einzuholen, bei welcher die Prüfungshandlungen mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) durchgeführt und das Prüfungsergebnis durch Veröffentlichung des Pre-Issuance Verification Reports offengelegt wird. Das Prüfungsergebnis beinhaltet die Aussage, ob das geprüfte Green Bond Framework des Emittenten in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit einem ausgewählten marktetablierten Green Bond Standard steht; z. B. in Einklang mit den Climate Bonds Standard Pre-Issuance Anforderungen gem. Kapitel 1 Verwendung der Emissionserlöse ("Use of Proceeds"), Kapitel 2 Prozess der Projektbewertung und -auswahl ("Process for Evaluation and Selection of Projects & Assets"), Kapitel 3 Management der Erlöse ("Management of Proceeds") und Kapitel 4 Berichterstattung ("Reporting Prior to Issuance").
Rz. 36
Emittenten haben bis zur vollständigen Verwendung der Mittel (Use of Proceeds) eine geprüfte Berichterstattung (Allocation Reporting und Impact Reporting) zu veröffentlichen.
Für die Post-Issuance-Prüfung ist die Vorgabe des Prüfungsgegenstands im Green Bond Framework von Relevanz. Der im Green Bond Framework definierte Prüfungsgegenstand ist Kernbestandteil des Angebotsschreibens und der Prüfungsbescheinigung durch den Prüfer.
Rz. 37
Eine nichtfinanzielle Prüfung in Form der Prüfung einer Green Bond Berichterstattung kann sowohl zur Erzielung einer hinreichenden Sicherheit für das Prüfungsurteil (reasonable assurance) als auch zur Erzielung einer begrenzten Sicherheit für das Prüfungsurteil (limited assurance) beauftragt werden. Bei den am Markt beobachtbaren beauftragten Prüfungen handelt es sich i. d. R. um "limited assurance engagements", da die Prüfungsinhalte häufig nicht oder nur in einem wenig standardisierten Prozess- und Systemumfeld erhoben werden. Folglich dürfte das potenzielle Fehlerrisiko höher sein im Vergleich zu einer in einem standardisierten System- und Prozessumfeld durchzuführenden Jahresabschlussprüfung, die mit hinreichender Sicherheit geprüft wird.
Ziel des Prüfungsauftrags ist es, in Übereinstimmung mit dem Green Bond Framework des Emittenten ein Urteil darüber abzugeben, ob die Berichterstattung mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit fehlerfrei ist und den Vorgaben des Green Bond Frameworks entspricht. Die Prüfungsdurchführung der im Green Bond Framework zu prüfenden Kriterien basiert auf den zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Prüfungshandlungen ("Agreed upon Procedures"). Der Wirtschaftsprüfer führt seine Prüfung regelmäßig anhand des ISAE 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" durch. Fraglich wird sein, ob der ISAE 3000 mit Veröffentlichung des EUGBS einer Aktualisierung unterzogen werden muss bzw. ob ein neuer Prüfungsstandard erforderlich sein wird.
Das IAASB hat im Dezember 2021 eine freiwillige Richtlinie zur Anwendung des ISAE 3000 (Revised) in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und andere erweiterte externe Berichtspflichten veröffentlicht.
Rz. 38
Eine Besonderheit der Anwendung des ISAE 3000 (Revised) besteht darin, dass dieser vom Anwender...