Nach Auffassung der KSK ist beispielsweise das Gestalten von Messeständen oder die Ausstellungsgestaltung nicht künstlerisch. Dies übersieht, dass Architectural Design und Raumgestaltung lange an den künstlerischen Hochschulen angekommen sind.

 

Beispiel

Ein Industriedesigner beantragt bei der KSK die Versicherungspflicht. Er gestaltet hauptsächlich Messestände für Möbelhersteller und beschränkt sich auf den Entwurf, die Umsetzung übernehmen spezialisierte Messebauer. Die KSK lehnt die Versicherungspflicht ab mit dem Hinweis, dass es sich um Innenarchitektur handelt. Die Entscheidung der KSK ist falsch, denn Industriedesign und Gestaltung von Messeständen sind keine Innenarchitektur, sondern Design i. S. d. KSK. Dennoch sollte der Auftraggeber um eine Kopie des ablehnenden Bescheids bitten, das Entgelt nicht der Abgabe unterwerfen und im Fall einer Prüfung auf den Bescheid verweisen.

Kommunikationsdesigner beschränken sich nicht auf Print- und Webgestaltung, bildende Künstler nicht auf Bilder und Installationen.

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