Die KSK lehnt Anträge von Szenografen bislang häufig ab mit dem Argument, dass es sich um (Innen-)Architektur handele. Vor den Gerichten konnten wir in mehreren Verfahren die Versicherungspflicht jedoch durchsetzen, allerdings hatte die KSK in allen Fällen die Klage anerkannt, so dass es keine Urteile gibt, die veröffentlicht werden. Dennoch sollten Verwerter auf Entgeltzahlungen für Szenografie bzw. Raumstrategien die Abgabe einkalkulieren.

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