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§ 8 Frameworks, Standards, Guidance / 1.6.2 Rahmenwerk

Carmen Auer, Viola Möller
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1.6.2.1 Grundlagen

 

Rz. 85

Das UN Guiding Principles Reporting Framework bietet Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Fortschritte in Bezug auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sinnvoll und stimmig zu berichten. 3 Ziele sind damit verbunden:

  1. Unternehmen Hinweise zu geben, wie Informationen berichtet werden können,
  2. die praktische Anwendung sicherzustellen im Zusammenhang mit Kapazitätsbeschränkungen im Unternehmen,
  3. bei der Verbesserung der Managementsysteme zu helfen.
 

Rz. 86

Das Rahmenwerk kann für eigenständige Menschenrechtsberichte, aber auch für die Berichterstattung zu Menschenrechten in anderen Veröffentlichungsformaten, wie z. B. dem Geschäftsbericht oder dem Nachhaltigkeitsbericht, angewendet werden und ergänzt sich mit anderen Rahmenwerken, etwa GRI (Rz 28 ff.).[1]

 

Rz. 87

Das Rahmenwerk beschreibt zum einen übergeordnete Fragen und Informationsanforderungen in 3 Teilen, die durch unterstützende Fragen erweitert werden. Zum anderen gibt es 7 Grundsätze vor, die bei der Berichterstattung beachtet werden sollen.[2]

Abb. 7: Überblick UNGP Reporting Framework

[1] Vgl. Shift & Mazars, UN Guiding Principles Reporting Framework with implementation guidance, 2015, S. 14.
[2] Vgl. Shift & Mazars, UN Guiding Principles Reporting Framework with implementation guidance, 2015, S. 6 ff.

1.6.2.2 Die 7 Grundsätze

 

Rz. 88

Die Grundsätze beschreiben, wie das Unternehmen bei der Umsetzung des Rahmenwerks vorgehen sollte.

 
Grundsätze Beispiele/Hinweise zur Umsetzung
1. Menschenrechtliche Berichterstattung im Unternehmenskontext verorten
  • Das Geschäftsmodell sollte dargestellt werden, um den Gesamtkontext besser einordnen zu können. Dazu gehören bspw. auch die Organisationsstruktur, die Governance, Strategie und geografische Lage.
  • Auf diese Informationen kann auch verwiesen werden, sollten sie an anderer Stelle öffentlich zugänglich...

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