Abbruch eines wirtschaftlich verbrauchten Gebäudes, das in Abbruchabsicht erworben wurde
Spediteur Hans Groß erwirbt zum 1.1.01 ein Nachbargrundstück von einer Privatperson mit einem objektiv wertlosen Gebäude. Die Anschaffungskosten für das bebaute Grundstück betragen 200.000 EUR. Spediteur Hans Groß reißt das Gebäude im Geschäftsjahr 01 nicht ab.
Herr Groß bucht die gesamten Anschaffungskosten auf das Konto "Unbebaute Grundstücke", da sich auf dem Grundstück zu diesem Zeitpunkt kein benutzbares Gebäude befindet. Damit gilt das Grundstück als unbebaut.
Buchungsvorschlag zur Einbuchung des Grundstücks zum Zugangszeitpunkt im Geschäftsjahr 01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
200.000 |
1200/1800 |
Bank |
200.000 |
Im Juni 02 entschließt sich Hans Groß zum Bau einer neuen Lagerhalle auf dem zuvor erworbenen Grundstück. Anfang Juli 02 wird daher das im Jahr zuvor erworbene Gebäude abgerissen. Der Abbruch wird durch die Fa. Geiger ausgeführt, die dafür 60.000 EUR netto in Rechnung stellt. Da der Abbruch innerhalb der Dreijahresfrist erfolgt und Hans Groß die Vermutung der Abbruchabsicht nicht widerlegt, aktiviert Hans Groß die Abbruchkosten als Teil der Herstellungskosten des neuen Gebäudes.
Buchungsvorschlag für die Buchungen der Abbruchkosten im Geschäftsjahr 02 als Teil der Herstellungskosten der neuen Lagerhalle:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0120/0710 |
Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken |
60.000 |
1200/1800 |
Bank |
71.400 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
11.400 |
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Unmittelbar danach im August 02 beginnt Hans Groß den Neubau einer Lagerhalle an gleicher Stelle. Die Halle wird bis zum Jahresende nicht fertiggestellt und die bis zum Jahresende anfallenden Herstellungskosten daher auf dem Konto "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken" erfasst.
Im Zuge der Bauarbeiten im August 02 zeigt sich, dass Baumaterial des alten Gebäudes im Wert vom 10.000 EUR beim Bau der neuen Lagerhalle verwendet werden kann. Zum Zeitpunkt des Kaufs zum 1.1.01 ordnete Hans Groß die gesamten Anschaffungskosten richtigerweise dem Grundstück zu, da das Gebäude zum Erwerbszeitpunkt objektiv wertlos war und er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, ob und in welchem Umfang das Baumaterial z. T. im Zuge des Neubaus im Folgejahr noch verwendet werden kann.
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Teil des Baumaterials nun bei der Herstellung der neuen Lagerhalle verwendet werden kann, erhöht Hans Groß i. H. d. Werts des verwendeten Baumaterials im Geschäftsjahr 02 die Herstellungskosten der neuen Lagerhalle zu Lasten der aktivierten Anschaffungskosten des im Geschäftsjahr 01 erworbenen Grund und Bodens.
Buchungsvorschlag zur Aktivierung des Baumaterials im Wert von 10.000 EUR als Teil der Herstellungskosten der neuen Lagerhalle:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0120/0710 |
Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken |
10.000 |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
10.000 |
Hans Groß bucht bis zum Abschluss des Herstellungsvorgangs alle intern und extern anfallenden Aufwendungen auf das Konto "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken". Zum Zeitpunkt der Fertigstellung im Geschäftsjahr 03 wird er eine Umbuchung der gesamten Herstellungskosten auf das Konto "Geschäftsbauten" vornehmen.
Außerdem wird Herr Groß zu diesem Zeitpunkt den Buchwert des Grundstücks i. H. v. noch 190.000 EUR vom Konto "Unbebaute Grundstücke" auf das Konto "Grundstückswerte bebauter Grundstücke" umbuchen, da sich auf dem Grundstück nun ein in Nutzung befindliches Gebäude befindet.