Aufwendungen von Lehrern für eine Klassenfahrt, auch ins Ausland, sind Werbungskosten.[1] Führen Lehrer eine Vorbereitungsreise durch, liegen keine Werbungskosten vor, wenn sich die Vorbereitungsreise nicht von einer regulären, allein touristisch geprägten Reise unterscheidet und konkrete Auswirkungen auf die spätere Klassenfahrt nicht erkennbar sind.[2]

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