Die Bestuhlungen in Kinos und Theatern sind regelmäßig besonders angepasst. Sie sind Betriebsvorrichtungen und nicht einzeln nutzbar.[1]
Die Zuordnung von gleichartigen Bestuhlungen zur eigenen Nutzung in Sälen oder Stadien zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von den Umständen im Einzelfall ab.[2]
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