Musterbücher und -kollektionen im Tapeten- und Buchhandel sind während des jeweiligen Kollektionszeitraums ein notwendiges Hilfsmittel für den Verkauf und gehören als nicht zur Veräußerung bestimmt zum Anlagevermögen. Muster sind – im Gegensatz zu einem reinen (Bilder-)Katalog – kleine Mengen der Ware selbst, die die Qualität der übrigen vorhandenen oder herzustellenden Waren kennzeichnen sollen und dienen regelmäßig nicht der Werbung.[1]

[1] BFH, Urteil v. 25.11.1965, IV 299/63 U, BStBl 1966 III S. 86; H 6.13 EStH "ABC der selbstständig nutzungsfähigen Wirtschaftsgüter".

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