Zusammenfassung
Die Finanzbuchhaltung ermittelt in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung das Unternehmensergebnis. Dieses wird u. a. von externen Einflüssen wie den steuerlichen Bewertungsvorschriften oder von periodenfremden Aufwendungen bestimmt. Das interne Rechnungswesen, die Kostenrechnung, ermittelt ein Ergebnis, das die betriebliche Leistung der Periode darstellt. Daher sind alle Einflüsse, die nichts mit der direkten betrieblichen Aufgabe des Unternehmens zu tun haben, in der Kostenrechnung unwichtig. Diese werden in der Abgrenzungsrechnung korrigiert.
Im Zuge der Harmonisierung des Rechnungswesen hat die Bedeutung der Abgrenzungsrechnung deutlich abgenommen. Immer stärker werden die Daten des externen Rechnungswesens auch im internen Reporting verwendet.
1 Welchen Hintergrund hat die Abgrenzungsrechnung?
Das System von logischen Regeln, das unter dem Namen Abgrenzungsrechnung in der Kostenrechnung genutzt wird, versetzt den Kostenrechner in die Lage, die Buchungsarbeit, die in der Buchhaltung geleistet wird, für sich zu nutzen. In der Theorie und in einigen Fällen bereits in der Praxis wird die Harmonisierung des Rechnungswesen, die eine Angleichung von internem und externem Rechnungswesen beinhaltet, betrieben. Dabei werden die Wertansätze in der Finanzbuchhaltung denen der Kostenrechnung angeglichen und die notwendigen Abgrenzungsrechnungen somit verringert. Ganz entfallen werden sie zumindest in absehbarer Zeit nicht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anstellen
Die Harmonisierung des Rechnungswesens setzt voraus, dass die Vorteile der steuerlichen Regelungen nicht oder nur begrenzt genutzt werden. Damit wird es notwendig, dass Sie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu diesem Thema anstellen. Welche Kosten sparen Sie in der Angrenzungsrechnung, wenn z. B. die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von Anlagegegenständen nicht genutzt wird, um die echte Abnutzung, wie sie im internen Rechnungswesen benötigt wird, anzusetzen? Dagegen rechnen Sie die Kosten, die durch den Verzicht auf die Steuerverschiebung entstehen.
2 Welche Aufgabe hat die Abgrenzungsrechnung?
Grundsätzlich soll die Abgrenzungsrechnung dafür sorgen, die Zahlen der Finanzbuchhaltung für die Kostenrechnung nutzbar zu machen. Es handelt sich hier um die sachliche Abgrenzung. Die zeitliche Abgrenzung von Aufwand und Ertrag, der nicht in die betrachtete Periode gehört, erfolgt bereits in der Finanzbuchhaltung. Die grundsätzliche Aufgabe gliedert sich in die folgenden Teilaufgaben:
- Die Abgrenzungsrechnung ermöglicht die Übernahme der in der Finanzbuchhaltung ermittelten Werte für die Kostenrechnung. Dadurch wird auf eine zweite Erfassung verzichtet.
- Mit der Abgrenzungsrechnung wird es möglich, das Ergebnis der Kostenrechnung mit dem der Finanzbuchhaltung abzustimmen. Das gibt dem Kostenrechner eine gewisse Sicherheit.
- Die Abgrenzungsrechnung setzt die notwendige Beschränkung der Kostenrechnung auf die betrieblichen Vorgänge durch.
- Die Abgrenzungsrechnung führt die notwendige Ergänzung von Kosten durch, damit der gesamte betriebliche Aufwand erfasst wird.
3 Welche Gründe gibt es für die Abgrenzungsrechnung?
Die Gründe für die Notwendigkeit einer Abgrenzungsrechnung sind vielfältig. Vor allem die Unterscheidung zwischen einer Steuer- und einer Handelsbilanz im deutschen Recht führt dazu, dass in den steuerlichen Jahresabschlüssen solche Bewertungen angesetzt werden, die nicht der Realität entsprechen. Dabei werden legale Möglichkeiten genutzt, um die Steuerschuld in der betreffenden Periode zu senken. In der Regel handelt es sich um eine Steuerverschiebung, da die Nutzung der Vermögensgegenstände in den folgenden Perioden mit einem verringerten Abschreibungsbetrag in der Steuerbilanz verrechnet wird.
3.1 Kalkulatorische Werte
Ebenfalls aus steuerlichen Gründen müssen verschiedene Kosten abgegrenzt werden. Sie erscheinen nicht in der GuV aus der Finanzbuchhaltung, stellen aber in der Kostenrechnung Kosten dar. Es handelt sich hier beispielsweise um den kalkulatorischen Unternehmerlohn oder um kalkulatorische Zinsen. Es geht also darum, durch die Abgrenzungsrechnung die betrieblichen Kosten vollständig zu erfassen, auch wenn sie in der Finanzbuchhaltung nicht berücksichtigt werden.
3.2 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Unternehmen fallen immer auch Erträge und Aufwendungen an, die nicht direkt im Zusammenhang mit dem betrieblichen Auftrag des Unternehmens stehen. So wird beispielsweise ein Verlust aus dem Verkauf von Wertpapieren erwirtschaftet. Oder die Versicherungsentschädigung für die durch einen Brand zerstörte Maschine ist höher als der Buchwert. Dadurch entsteht ein außerordentlicher Ertrag, der nicht mit der betrieblichen Tätigkeit begründet werden kann. Damit die Kostenrechnung ein reales Bild der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens zeichnen kann, müssen durch die Abgrenzungsrechnung alle betriebsfremden Einflüsse aus den Daten der Finanzbuchhaltung herausgerechnet werden. Andere Daten müssen ergänzt werden, damit das betriebliche Bild vollständig ist.
Bisherige Strukturen weiter nutzen
Aufgrund gesetzlicher Änderungen (BilRUG) sind die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen nicht mehr Teil des Gliederungsschemas...