Kurzbeschreibung
Die Werkleistung ist erbracht. Ein gemeinsamer Abnahmetermin findet statt. Die wesentlichen gemeinsamen Feststellungen sollen protokolliert werden.
Vorbemerkung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Aufforderung des Auftragnehmers die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme durchzuführen. Eine persönliche Anwesenheitsverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Dieser kann sich durch Dritte vertreten lassen.
Abnahmeprotokoll
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Anschrift Auftraggeber | |
_________________________ | |
(Ort, Datum) |
Am heutigen Tag, dem _______________, haben sich folgende Personen zur Abnahme der Bauleistung des __________________________________________________ eingefunden:[1]
- ____________________________________________________________
- ____________________________________________________________
- ____________________________________________________________
- ____________________________________________________________
Folgende Feststellungen wurden getroffen:
□ | Im Zuge der heutigen Abnahme wurden folgende Mängel festgestellt, die in der beiliegenden Anlage 1 aufgelistet sind. Die festgestellten Mängel hat der Auftragnehmer bis spätestens zum _______________ zu beseitigen. |
□ | Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren am _______________.[2] |
□ | Die Werkleistung wird zum heutigen Zeitpunkt mit Ausnahme der festgestellten Mängel abgenommen. |
_________________________
(Auftraggeber)[3]
_________________________
(Auftragnehmer)
Wichtig ist hierbei, dass der vom Auftraggeber beauftragte Architekt ohne besondere Vollmachtserteilung nicht zur Abnahme der Werkleistung berechtigt ist. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist dem Auftragnehmer bei der Vertretung des Auftraggebers durch Dritte zu empfehlen, von diesen eine Bevollmächtigung des Auftraggebers zu verlangen.
Bei der Anfertigung des Protokolls hat der Auftragnehmer das Recht mitzuwirken. Falls der Auftraggeber die Aufnahme von Erklärungen des Auftragnehmers in das Protokoll verweigert, hat dies nicht zur Folge, dass der Auftragnehmer mit seinem Vorbringen ausgeschlossen ist. Zur Beweissicherung sollte der Auftragnehmer jedoch unverzüglich nach dem Abnahmetermin sein Vorbringen nochmals schriftlich gegenüber dem Auftraggeber äußern.
Unterlässt der Auftraggeber im Abnahmeprotokoll den Vorbehalt einer Vertragsstrafe, so ist er damit ausgeschlossen.
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