Bei der progressiven Berechnung ist von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten auszugehen. Es werden dann die noch anfallenden Kosten und der Unternehmergewinn hinzugerechnet. Dieser Wert ist dann mit dem künftig erzielbaren Erlös zu vergleichen. Ist der erzielbare Erlös niedriger, kann in Höhe der Differenz eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden.
Berechnungsschema:
Anschaffungskosten der Ware | |
+ Kostenaufschlag (Anteil am betrieblichen Aufwand) | |
= Selbstkosten | |
+ Gewinnaufschlag | |
= kalkulierter Verkaufspreis | |
- erwarteter Verkaufserlös | |
= Fehlbetrag (sofern der erwartete Verkaufspreis | |
niedriger als der kalkulierte Verkaufspreis ist |
Tab. 4: Ermittlung des niedrigeren Verkaufspreises nach der progressiven Methode
Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen (retrograde Methode)
Beim retrograden Verfahren ergibt sich der Teilwert als Restgröße, die durch Rückrechnung aus dem erzielbaren Erlös ermittelt wird. Dabei ist wie folgt vorzugehen:
Berechnungsschema:
erwarteter Verkaufserlös | |
- Selbstkosten | |
- Gewinnaufschlag | |
= Fehlbetrag (sofern das Ergebnis negativ ist) |
Anschaffungskosten der Ware | |
- Fehlbetrag (= Teilwertabschreibung) | |
= Teilwert |
Tab. 5: Berechnung des Teilwertes beim Vorratsvermögen
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