Berechnung der linearen Abschreibung bei unterjährigem Erwerb
Unternehmer Huber hat am 1.4.2020 eine Maschine C zu Anschaffungskosten von 120.000 EUR mit einer Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle von 6 Jahren angeschafft. Herr Huber wendet im handelsrechtlichen Vorjahresabschluss für vergleichbare Maschinen die lineare Abschreibung an, was dem tatsächlichen Wertminderungsverlauf entspricht. Mit Blick auf den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wird Herr Huber auch die neu angeschaffte Maschine C in der Handelsbilanz linear abschreiben.
Für Maschine C könnte Herr Huber in der Steuerbilanz die degressive Abschreibung in Anspruch nehmen. Da Herr Huber Abweichungen zwischen beiden Rechenwerken vermeiden will, nimmt er das steuerliche Wahlrecht des § 7 Abs. 2 EStG für Vermögensgegenstände, die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht in Anspruch und wendet die AfA in gleichen Jahresbeträgen auch § 7 Abs. 1 EStG an. Damit ergeben sich zwischen der Handels- und Steuerbilanz keine Abweichungen.
Bei einer Nutzungsdauer von 6 Jahren ergeben sich folgende Daten:
- Linearer Abschreibungssatz: 17 % (= 100 : 6)
- Jahresabschreibungsbetrag: 20.000 EUR (= 17 % von 120.000 EUR oder 120.000 : 6)
- Monatlicher Abschreibungsbetrag: 1.666,67 EUR (= 20.000 : 12)
Im Jahr der Anschaffung bucht Herr Huber die Abschreibung nur anteilig für die 9 Monate von April bis Dezember 2020, in denen die Maschine auch genutzt wurde. Die Jahresabschreibung für das Jahr 2020 beträgt daher 15.000 EUR (= 1.666,67 × 9). In den Geschäftsjahren 2021 bis 2025 wird jeweils der volle Jahresabschreibungsbetrag gebucht. Im Geschäftsjahr 2026 wird die Maschine nur 3 Monate genutzt. Dementsprechend bucht Herr Huber nur eine Jahresabschreibung von 5.000 EUR (= 1.666,67 × 3). Insgesamt ergibt sich der in Tab. 1 dargestellte Abschreibungsplan.
Geschäftsjahr |
Monate, in denen eine Nutzung erfolgt |
Buchwert Zugangszeitpunkt/1.1. |
Jahresabschreibung |
Buchwert 31.12. |
|
a |
b |
c = 1.666,67 × a |
d = b – c |
2020 |
9 |
120.000 |
15.000 |
105.000 |
2021 |
12 |
105.000 |
20.000 |
85.000 |
2022 |
12 |
85.000 |
20.000 |
65.000 |
2023 |
12 |
65.000 |
20.000 |
45.000 |
2024 |
12 |
45.000 |
20.000 |
25.000 |
2025 |
12 |
25.000 |
20.000 |
5.000 |
2026 |
3 |
5.000 |
5.000 |
0 |
Tab. 1: Abschreibungsplan Maschine C
Für die Handelsbilanz ergeben sich auf Basis des Abschreibungsplans in Tab. 1 folgende Buchungen:
Buchungsvorschlag für die Aktivierung der Maschine C im Geschäftsjahr 2020:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0210/0440 |
Maschinen |
120.000 |
1200/1800 |
Bank |
120.000 |
Vorschlag für die Buchung der Abschreibung für Maschine C im Geschäftsjahr 2020:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4830/6220 |
Abschreibung auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
15.000 |
0210/0440 |
Maschinen |
15.000 |
Vorschlag für die Buchung der Abschreibung für Maschine C in den Geschäftsjahren 2021-2025:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4830/6220 |
Abschreibung auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
20.000 |
0210/0440 |
Maschinen |
20.000 |
Vorschlag für die Verbuchung der Abschreibung für Maschine C im Geschäftsjahr 2026:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4830/6220 |
Abschreibung auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
5.000 |
0210/0440 |
Maschinen |
5.000 |