Ausgehend von den Selbstkosten jeder Sorte können jetzt die unterschiedlichen Verkaufspreise berechnet werden.

Auf die Selbstkosten muss zunächst ein Gewinnzuschlag erhoben werden, der sich am in der Branche üblichen Schnitt orientiert. Wenn es in der Branche auch üblich ist, Nachlässe (Skonto, Rabatte usw.) zu gewähren, müssen auch diese in der Kalkulation angesetzt werden, da eine Gewährung von Nachlässen ohne sie in der Kalkulation zu berücksichtigen, dazu führt, dass der Gewinn reduziert wird. Anschließend ist es noch erforderlich, die gesetzlich gültige Umsatzsteuer anzusetzen.

 
Hinweis

Basis für die Nachlassberechnung

Bei der Berechnung von Nachlässen muss man, anders als bei Gewinn oder Umsatzsteuer, im Hundert rechnen. Das heißt, dass die Basis für die Berechnung nicht 100 %, sondern der um Skonto und/oder Rabatt reduzierte Wert ist. In der Excel-Anwendung wird das automatisch berücksichtigt.

Beispielrechnung

Für das Hauptprodukt C ergibt sich folgender Preis pro Stück, wenn mit 10 % Gewinn, 3 % Skonto und 5 % Rabatt sowie 19 % Umsatzsteuer gerechnet wird (Angaben in EUR und gerundet):

 
Position/Bezeichnung Wert / Euro
Selbstkosten 3,00
+ Gewinnzuschlag 10 % 0,30
= Barverkaufspreis 3,30
+ Skonto 3 % (im Hundert) 0,10
= Zielverkaufspreis 3,40
+ Rabatt 5 % (im Hundert) 0,18
= Listenverkaufspreis netto 3,58
+ Umsatzsteuer 19 % 0,68
= Brutto-, Laden- oder Listenverkaufspreis 4,26
 
Praxis-Tipp

Die Kalkulation sollte einmal jährlich, z. B. im Oktober oder November, im Rahmen der Planung bzw. Vorbereitungen für das kommende Jahr überprüft und ggf. geändert werden. Anpassungen in kürzeren Abständen sollten nur vorgenommen werden, wenn es zu nachhaltigen Veränderungen der Gegebenheiten im eigenen Betrieb (z. B. Personalveränderungen, Investitionen, erhebliche Kostensteigerungen) oder an den Märkten (z. B. Preissenkungen durch Wettbewerber, Änderungen im Kundenverhalten) kommt.

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