BMF, Schreiben v. 7.2.1997, IV A 8 - S 1551 - 16/97, BStBl 1997 I S. 188

Mit der Bitte um Kenntnisnahme übersende ich einen Abdruck der neuen AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Kraftfahrzeugindustrie”.

 

AfA-Tabelle Kraftfahrzeugindustrie

 

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige, und zwar

  • zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1,
  • zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8,
  • zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2
  • zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
 

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Für die Positionen 1.12.1, 1.13 und 1.14 sind Schichtzuschläge nicht mehr möglich.

 

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.1995 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

  • Herstellung von Kraftfahrzeugen und -motoren
  • Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge und -motoren
  • Herstellung von Karosserien, Aufbauten, Anhängern
 

Normenkette

AO § 193

 

Fundstellen

BStBl I, 1997, 188

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