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Zum 1.1.2007 ist das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen in Kraft getreten.[1] Der Unternehmensgegenstand der hierdurch möglichen REIT-AGs (Real Estate Investmenttrusts) beschränkt sich grundsätzlich auf den Erwerb, die Haltung, die Verwaltung sowie die Veräußerung von inländischem unbeweglichem Vermögen, bestimmten Auslandsimmobilien und bestimmten anderen Vermögensgegenständen (§ 1 Abs. 1 REITG).

[1] Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITGEG), BGBl 2007 I S. 914.

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