Viele deutsche Unternehmen haben Kunden in den Kriegsgebieten, die in der Buchhaltung als Debitoren verwaltet werden. Die Praxis zeigt, dass auch aufgrund der seit langem unsicheren Lage in diesen Ländern viele Lieferungen Deutschland nur gegen Akkreditiv oder eine andere Form einer Vorauszahlung verlassen haben. Dennoch führen langjährige Geschäftsbeziehungen zu Kunden zu Vertrauensverhältnissen, die offene Forderungen in der Buchhaltung deutscher Unternehmen hinterlassen haben. Lieferungen an die eigene Tochtergesellschaft in diesen Ländern haben auch als Form der Finanzierung Forderungen des deutschen Unternehmens gegen einen ukrainischen, russischen, israelischen oder arabischen Kunden entstehen lassen.

 
Hinweis

Gefahr des Forderungsausfalls sofort melden

Oft sind Lieferungen ins bedrohte Ausland durch Exportgarantien des Bundes (Hermesbürgschaft) abgesichert. Sind solche Forderungen betroffen, muss die Gefahr des Ausfalls sofort dem Versicherungsgeber über den Vermittler (Euler Hermes) gemeldet werden. Das gilt auch, wenn es gelungen ist, solche Forderungen bei einem privaten Kreditversicherer unterzubringen. Die Auswirkungen der Wertberichtigung der Forderungen betreffen dann nur noch den vereinbarten Selbstbehalt.

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