In der Debitorenbuchhaltung werden auch Anzahlungen der Kunden aus den Kriegsgebieten und anderen betroffenen Regionen verbucht. Durch den Krieg und die Sanktionen kann es unmöglich werden, die damit bezahlte Leistung zu erbringen. Die Anzahlungen müssen nicht neu bewertet werden, sie sollten jedoch besonders ausgewiesen werden, um sie schnell zu erkennen.

Wenn der zugrundeliegende Auftrag gekündigt wird, erfolgt eine Rückerstattung an den Kunden. Das ist aber nur schwer möglich, wenn die gewohnten Zahlungswege fehlen. Bis zur Klärung dieser Situation kann viel Zeit vergehen. Ein getrennter Ausweis der betroffenen Anzahlungen in der Buchhaltung entspricht dem Sorgfaltsgrundsatz und erleichtert die Aussage über die eigene Betroffenheit.

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