BMF, Schreiben v. 7.8.2007, IV C 8 - S 2493/07/004, BStBl I 2007, 612
Nach § 89 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist der Antrag auf Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Abs. 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.
Die Vordruckmuster 2007 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.
Die Vordruckmuster dürfen maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig. Anbieter im Sinne des § 80 EStG dürfen die Seiten des Antrags auf Altersvorsorgezulage paginieren, kontrastärmere größere Kästchen bestimmen und die maschinelle Lesbarkeit und damit die OCR-Fähigkeit (insbesondere die Mindestgröße zur OCR) festlegen. Maschinell erstellte Anträge auf Altersvorsorgezulage brauchen von den Anbietern nicht unterschrieben zu werden.
Folgende Abweichungen werden ausdrücklich zugelassen:
- Unter der Überschrift „Antrag auf Altersvorsorgezulage” kann der Anbieter die Rufnummer des Kunden abfragen, wobei auf die Freiwilligkeit dieser Angaben hingewiesen werden muss.
Zum Abschnitt D
- Die Anzahl der Zeilen ist optional; sie ist abhängig von der Zahl der vorhandenen Verträge bei dem ausstellenden Anbieter.
- Ist nur ein Vertrag für den Antragsteller bei dem ausstellenden Anbieter abgeschlossen, kann das Ankreuzfeld in Spalte 5 vorbelegt werden. Der Antragsteller wird in Ziffer 6 der Erläuterungen zum Antrag auf Altersvorsorgezulage 2007 darauf hingewiesen, dass bereits eine Zuordnung durch den Anbieter erfolgte.
Zum Abschnitt H
Der Anbieter kann unter H den Text für eine Bevollmächtigung des Anbieters durch den Anleger für die Inanspruchnahme des Dauerzulageantragsverfahrens ergänzen. Das Feld ist optional.
- Das „Feld für Vertragsnummer des Anbieters” auf der Rückseite des Antrags auf Altersvorsorgezulage 2007 ist optional.
Zum Ergänzungsbogen – Kinderzulage -
Die Anzahl der Datenblöcke für Kinder im Abschnitt A ist optional. Muss dennoch mehr als ein Ergänzungsbogen ausgegeben werden, kann vorgesehen werden, dass der Abschnitt B nur einmal erstellt und versandt wird.
Die Vordruckmuster für 2007 können auch für die Beantragung der Altersvorsorgezulage 2006 verwendet werden, wenn der Anbieter sicherstellt, dass die Datenübermittlung an die Zentrale Stelle für das Jahr 2006 den jeweils gültigen Datenbeschreibungen entspricht.
Werden die hiermit bekannt gegebenen Vordruckmuster auch für das Jahr 2006 verwendet, sind die jeweiligen Jahreszahlen 2007, 2009, 2006 und 2005 durch 2006, 2008, 2005 und 2004 zu ersetzen.
Die Vordruckmuster stehen ab sofort für eine Übergangszeit im Internet auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern unter der Adresse http://www.bzst.de zum Download bereit.
Normenkette
EStG § 89 Abs. 1
Fundstellen
BStBl I, 2007, 612