Die VP-Regelungen, wie z. B. die Sanktionen und Strafen, unterliegen ständigen Änderungen. Daher zeigt die Tabelle nur eine Momentaufnahme (Stand: Oktober 2022). Es wird dringend empfohlen, einen lokalen VP-Experten zu Rate zu ziehen, wenn man wissen will, in welchem Wirtschaftsjahr welche Sanktion für welchen Sachverhalt greift.
Land | Strafzuschläge bei a) VP-Dokumentation und b) VP-Anpassungen |
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Brasilien | a) Keine Erstellung der VP-Dokumentation: Strafzuschlag i. H. v. 3 % auf den Gegenwert der nicht dokumentierten Geschäfts-/Finanzierungsbeziehung. Verspätete Abgabe der VP-Dokumentation: BRL 1.500 (ca. 320 EUR) für jeden angefangenen Monat des Verzugs. |
b) Grundsätzlich 75 % Strafzuschlag auf VP-Anpassungen; der Strafzuschlag kann auf bis zu 225 % des Anpassungsbetrages ansteigen, sofern während einer Betriebsprüfung keine VP-Dokumentation vorgelegt wird. | |
China | a) Bis zu RMB 50.000 (ca. 6.200 EUR) bei falscher oder unvollständiger Information über die Transaktion (je nach Ausmaß der Verletzung). |
b) Strafzinsen bei VP-Anpassungen in Höhe des Basiszinssatz der People's Bank of China (PBOC) zuzüglich 5 %. | |
Deutschland | a) Keine oder eine unverwertbare VP-Dokumentation: Schätzung der Einkünfte zulasten des Steuerpflichtigen und Strafzuschläge von 5 bis max. 10 % auf den Mehrbetrag der Einkünfte (VP-Anpassung). Verspätete Abgabe einer verwertbaren VP-Dokumentation: 100 EUR pro Tag bei Überschreitung der Abgabefrist, maximal aber 1.000.000 EUR. |
b) 5 bis 10 % Strafzuschlag auf die VP-Anpassung (sofern keine oder keine verwertbare VP-Dokumentation abgegeben wurde), mindestens aber 5.000 EUR. | |
Finnland | a) Maximal 25.000 EUR bei verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Verrechnungspreisdokumentation bzw. bei fehlerhafter oder unvollständiger Dokumentation. |
b) Bei VP-Anpassung können Strafzinsen anfallen; die Zinssätze sind je nach Zeitablauf gestaffelt und werden jährlich neu kalkuliert. | |
Frankreich | a) Bei Nichtabgabe oder Abgabe einer unvollständigen VP-Dokumentation erfolgt ein Strafzuschlag aus dem höheren der beiden folgenden Beträge:
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b) 5 % auf eine VP-Anpassung hinsichtlich der nicht/unvollständig dokumentierten Transaktion, mindestens aber 10.000 EUR. | |
Großbritannien | a) Bis zu 3.000 GBP (ca. 3.500 EUR) pro Tag bei Nichtabgabe oder Abgabe eines unvollständigen CbC Reports; weitere individuelle Strafen bei Verstößen gegen VP Compliance Anforderungen möglich. |
b) Strafzahlung auf VP-Anpassungen, abhängig vom Grad der Schuldhaftigkeit: 0 bis 30 % des Anpassungsbetrags bei fahrlässiger Fehldokumentation; 20 bis 70 % des Anpassungsbetrags bei vorsätzlicher Fehldokumentation; 30 bis 100 % des Anpassungsbetrags bei vorsätzlicher Fehldokumentation mit dem Vorsatz der Verschleierung. |
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Indien | a) Strafzahlung in Höhe von 2 % des internationalen Transaktionsvolumens bei Nichtabgabe, zu später Abgabe oder bei fehlendem/falschem VP-Anhang zur Steuererklärung; bei Nichtvorlage des Master Files bis zum vorgeschriebenen Datum Strafzahlung bis zu 500.000 INR (ca. 6200 EUR); gestaffelte Strafzahlungen bei Nicht-Abgabe, unvollständiger oder verspäteter Abgabe des CbC Reports (bis zu 50.000 INR (ca. 620 EUR) pro Tag)). |
b) Bei VP-Anpassungen können Strafzuschläge vermieden werden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er die Verrechnungspreise nicht vorsätzlich unangemessen bestimmt hat. | |
Italien | a) Bis zu 180 % Strafzuschlag der festgesetzten Steuern bei Nichtabgabe, verspäteter Abgabe oder Abgabe einer unvollständigen VP-Dokumentation. |
b) 90 bis 180 % Strafzuschlag auf die zusätzlich festgesetzten Steuern, die aus der VP-Anpassung resultieren. | |
Japan | a) Schätzungsbefugnis, sofern das Local File nicht oder verspätet eingereicht wird; Strafzuschlag bis zu 300.000 JPY (ca. 2.000 EUR) bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe des CbC Reports oder Master File. b) Strafzuschlag grundsätzlich in Höhe von 10 % auf die zusätzliche Steuer resultierend aus der VP-Anpassung. |
Kanada | a) Strafzahlungen bei Abgabe einer unverwertbaren/unvollständigen VP Dokumentation möglich. b) 10 % des Anpassungsbetrags, wenn der Anpassungsbetrag CAD 5.000.000 (ca. 3,2 Mio. EUR) oder 10 % der Bruttoeinnahmen übersteigt. |
Niederlande | a) Bei Nichtabgabe, verspäteter Abgabe oder Abgabe einer unvollständigen VP-Dokumentation können Strafzuschläge verhängt werden (z. B. bis zu 9.000 EUR Strafzahlung oder auch Freiheitsstrafe, je nachdem, ob absichtlich oder nicht). |
b) Keine spezifischen Strafregelungen hinsichtlich VP-Anpassungen. Es gelten jedoch die allgemeinen Strafregelungen für Einkommenssteueranpassungen (bis zu 100 % Strafzuschlag auf die Mehrsteuern zzgl. Zinsen sind möglich). Aber Vermeidung der Strafzuschläge bei VP-Anpassungen, wenn Steuerpflichtiger nachweist, keine Steuervermeidung betrieben zu haben. | |
Österreich | a) Strafzahlungen bis zu 5.000 EUR bei Nichtabgabe, verspäteter oder unvoll... |
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