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Mit dem Baukindergeld fördern die KfW-Bank und das Bundesministerium des Inneren den Ersterwerb von selbst genutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern. Die Rahmenbedingungen ergeben sich allein aus dem KfW-Programm "Baukindergeld (424)". Es gibt keine gesetzliche Grundlage.
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetportal der KfW-Bank unter www.kfw.de/baukindergeld.
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