Überblick

Die insbesondere im deutschen Mittelstand weit verbreitete Form der Fremdfinanzierung mittels Bankdarlehen bietet für Kapitalsuchende zahlreiche Varianten. Tilgungsdarlehen, Annuitätendarlehen, endfällige Darlehen und Förderdarlehen sind hier nur einige Beispiele. Weit verbreitet ist in der Praxis das Annuitätendarlehen, das im Gegensatz zum Tilgungsdarlehen – während der Zinsbindungsfrist – eine monatlich, quartalsweise oder jährliche gleichbleibende Rate aufweist. Diese setzt sich aus einem stets veränderlichen Zins- und einem variablen Tilgungsanteil zusammen. Jede einzelne Tilgungsrate führt dazu, dass die Restschuld des Darlehens abnimmt und somit bei der nächsten Annuitätenrate der Zinsanteil ab- und der Tilgungsanteil zunimmt. Am Ende der Laufzeit entspricht die Summe der laufend ansteigenden Tilgungsraten dem gesamten Darlehensbetrag, sodass mit der letzten Rate eine vollständige Darlehensrückzahlung stattgefunden hat.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei einem Annuitätendarlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer. Zivilrechtlich ist das Gelddarlehen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Handelsrechtlich ist das Annuitätendarlehen auf der Passivseite der Bilanz im Bereich Fremdkapital in der Unterposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" auszuweisen. (§ 488 ff BGB; § 266 Abs. 3 Buchstabe C Nr. 2 HGB).

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