Wurde ein Anlagegut auf dem falschen Konto erfasst, z. B. eine Betriebsvorrichtung auf dem Konto "Geschäftsbauten", so ist dieses umzubuchen. Die Umbuchung kann über ein Konto erfolgen. In diesem Fall zeigt das betroffene Anlagenkonto am Ende zwar den richtigen Saldo auf, aber die Jahresverkehrszahlen würden dadurch erhöht. Aus diesem Grund bieten Buchhaltungsprogramme oftmals eine Stornierungsmöglichkeit "Generalumkehr", bei der die Korrektur auf der gleichen Bilanzseite mit einem Minus erfolgt, sodass die Korrektur die Jahresverkehrszahlen nicht beeinflusst, aber dennoch nachvollziehbar ist.
Umbuchung einer Betriebsvorrichtung
Bäckermeister Hans Groß hat sich für 20.000 EUR einen Backofen einbauen lassen. Die Buchhaltung hat diese 20.000 EUR auf dem Konto "Geschäftsbauten" erfasst. Nunmehr bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses wird festgestellt, dass der Backofen als Betriebsvorrichtung zu behandeln ist und die Anschaffungskosten entsprechend umzubuchen sind.
Buchungsvorschlag für die Umbuchung:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1380/1498 | Überleitungskonto Kostenstelle | 20.000 | 0165/0240 | Geschäftsbauten | 20.000 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0280/0470 | Betriebsvorrichtungen | 20.000 | 1380/1498 | Überleitungskonto Kostenstelle | 20.000 |
Das Konto Geschäftsbauten hätte nach der Umbuchung folgendes Aussehen:
Geschäftsbauten | |
20.000 | 20.000 |
Deshalb bieten Buchhaltungssysteme mit der Generalumkehr eine Berichtigungsmöglichkeit, durch welche die Jahresverkehrszahlen nicht beeinflusst werden.
Generalumkehr bedeutet, dass die Stornierung nicht auf der anderen Kontenseite wie die ursprüngliche Buchung ausgeführt wird. Die Buchung wird vielmehr auf der gleichen Seite ausgeführt, nur mit einem Minuszeichen versehen. Das Gebäudekonto hat dann folgendes Aussehen:
Geschäftsbauten | |
20.000 | |
–20.000 |
Die Generalumkehr erkennen Sie an dem Minuszeichen vor dem Betrag.
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