Rz. 110

Sacheinlagen gibt es bei folgenden Tatbeständen:

  • Einzelkaufleute überführen Gegenstände aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen,
  • Gesellschafter machen eine Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Sachkapitalerhöhung),
  • Sacheinlagen bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Gesellschaften (Sachgründung).

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