Rz. 110
Sacheinlagen gibt es bei folgenden Tatbeständen:
- Einzelkaufleute überführen Gegenstände aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen,
- Gesellschafter machen eine Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Sachkapitalerhöhung),
- Sacheinlagen bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Gesellschaften (Sachgründung).
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