Beim Erwerb einer Immobilie fallen Nebenkosten an, die

  • als Finanzierungs- oder Instandhaltungskosten sofort zu 100 % abziehbar sind oder
  • zu den Anschaffungskosten gehören.

Alle Notar-, Grundbuch- und Bankaufwendungen, die mit der Eintragung von Grundschulden und Hypotheken im Zusammenhang stehen, gehören zu den Finanzierungskosten.

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