1. |
1Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. 2Wegen der Rechtsfolgen bei Verstößen vgl. zu § 146, Nr. 1. |
2. |
1Den in § 147 Abs. 1 Nr. 1 aufgeführten Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen kommt bei DV-gestützten Buchführungen besondere Bedeutung zu. 2Die Dokumentation hat nach Maßgabe der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme - GoBS - (BMF-Schreiben vom 7.11.1995, BStBl I; S. 738) zu erfolgen. |
4. |
Zur Anwendung des § 147 Abs. 6 wird auf das BMF-Schreiben vom 16.7.2001 (BStBl I S. 415) "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" hingewiesen. |
5. |
Zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften vgl. BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (BStBl I, S. 1342). |
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