Schafft der Arbeitnehmer die typische Arbeitskleidung selbst an, gehören seine Aufwendungen sowie die Kosten für Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung zu den abziehbaren Werbungskosten. Wird die typische Arbeitskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Werbungskosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt werden.[1]

Arbeitgeberzuschuss mindert Werbungskostenabzug

Leistet der Arbeitgeber einen steuerfreien Barzuschuss oder ersetzt er die Aufwendungen ganz, mindert dies insoweit die abziehbaren Beträge.[2]

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