Nehmen Arbeitnehmer an vom Arbeitgeber bezahlten Maßnahmen einer Raucherentwöhnung auf freiwilliger Basis teil, handelt es sich grundsätzlich um Arbeitslohn.[1] Raucherentwöhnung stellt aber eine Maßnahme zur Gesundheitsförderung dar. Solche Maßnahmen bleiben bei Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[2] S. "Gesundheitsförderung".
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