Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel ist nach § 3 Nr. 32 EStG steuerfrei, wenn sie für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers erforderlich ist.[1]

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