Werkzeug des Arbeitnehmers gehört zu den Arbeitsmitteln, wenn für die Benutzung nicht vom Arbeitgeber ein Werkzeuggeld bezahlt wird. Werkzeug in diesem Sinne sind Maschinenwerkzeuge wie Bohr-, Fräsmaschinen, Motorsägen usw. Die Rechtsprechung tendiert allerdings dahin, als steuerfreies Werkzeuggeld nur pauschale Entschädigungen des Arbeitgebers von verhältnismäßig geringer Höhe zu behandeln.[1]

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