Zuordnung zum Betriebsvermögen
Ein Unternehmer besitzt zusammen mit seiner Ehefrau ein Einfamilienhaus, das zusammen mit dem Grund und Boden einen Wert von 440.000 EUR hat. Auf das Gebäude entfallen 360.000 EUR (81,82 %) und auf den Grund und Boden 80.000 EUR (18,18 %). Die Gesamtwohnfläche beträgt 130 m². Der Unternehmer nutzt einen Raum von 26 m² (= 20 % der Gesamtwohnfläche) für seine freiberuflichen Zwecke. Dieser Raum ist der Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit.
Das Arbeitszimmer ist allerdings ein Durchgangszimmer, das man durchqueren muss, um ins Schlafzimmer zu gelangen. Das bedeutet, dass die private Mitbenutzung von untergeordneter Bedeutung ist. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:
Gesamtwert des Gebäudes |
440.000 EUR (100 %) |
Anteil des Arbeitszimmers 20 % = |
88.000 EUR (20 %) |
abzüglich Anteil der Ehefrau 50 % = |
44.000 EUR (10 %) |
Eigentumsanteil des Unternehmers |
44.000 EUR (10 %) |
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Konsequenz: Der Wert des Grundstücks (Gebäude und Grund und Boden), der auf den Eigentumsanteil entfällt, den der Unternehmer eigenbetrieblich nutzt, liegt über 20.500 EUR. Somit muss er nunmehr das häusliche Arbeitszimmer in seinem Anlageverzeichnis wie folgt ausweisen:
Da das Grundstück die Bagatellgrenze überschreitet, muss es mit den vorgenannten Werten im Betriebsvermögen ausgewiesen werden.