Zu den wesentlichen Aufgaben der öffentlichen Beteiligungsverwaltung zählt die Steuerung und effektive Überwachung der öffentlichen Unternehmen. Gute Unternehmensführung, Transparenz und Effizienz sollte für diese Unternehmen ebenso wichtig sein wie für Privatunternehmen, die – sofern börsennotiert – seit dem Jahr 2002 mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) konfrontiert sind.
Nach der jüngsten Reform wird im DCGK ein besonderes Gewicht auf die nachhaltige Unternehmensführung gelegt. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten und in der Unternehmensstrategie und -planung auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen.
Die öffentlichen Beteiligungen rücken aus der Sicht einer guten Unternehmensführung im Rahmen der Daseinsvorsorge zunehmend in den Mittelpunkt. Das für die Beteiligungspolitik des Bundes verantwortliche Bundesministerium für Finanzen hat einen Kodex guter Unternehmensführung des Bundes (Public Corporate Governance Kodex/PCGK) erarbeitet, der im Jahr 2009 durch das Kabinett verabschiedet wurde. Die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung bilden die Grundlage für eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in privater Rechtsform.
Daneben verfügen Bundesländer wie z. B. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Bremen seit einiger Zeit über selbst erstellte und auf die eigenen Bedürfnisse speziell zugeschnittene Public Corporate Governance Kodizes.
Am 17.2.2006 hat auch die NRW BANK als erste Landesförderbank in Deutschland einen Public Corporate Governance Kodex eingeführt.
Ebenso hat die Landeshauptstadt Stuttgart zur Verbesserung der Unternehmensleitung, -überwachung und -transparenz bei den städtischen Beteiligungsunternehmen eine "Public Corporate Governance der Landeshauptstadt Stuttgart" beschlossen und fortlaufend weiterentwickelt. Hierin sind Standards zur Steigerung der
- Effizienz,
- Transparenz und
- Kontrolle
zusammengefasst, die eine verbindliche Grundlage für alle Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart bilden. Weitere Städte und Kommunen haben mittlerweile ebenfalls Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den kommunalen Beteiligungsgesellschaften entwickelt.
So besteht beispielsweise das Regelwerk der Stadt Stuttgart zu Public Corporate Governance aus 2 Teilen: Teil A, der eigentliche PCGK, enthält neben den gesetzlichen Bestimmungen in Form von Festlegungen, Empfehlungen und Anregungen wesentliche Standards zur verantwortlichen Führung von öffentlich finanzierten Unternehmen.
Teil B dient der praktischen Umsetzung und enthält konkrete Vorgaben und geeignete Instrumente, um die notwendige Transparenz und Kontrolle im Zusammenspiel von Beteiligungsgesellschaften und deren Gesellschafterin Stadt (Beteiligungsverwaltung) praktikabel, effizient und nachhaltig zu ermöglichen. Die Public Corporate Governance der Stadt Stuttgart wird regelmäßig im Hinblick auf neue Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Einführung von Corporate Governance Strukturen soll den Weg zum Public Management ebnen, das über das reine Controlling hinausgeht. Aufgrund der positiven Resonanz aus dem privaten Bereich sollen derartige Ordnungsstrukturen
- Defizite der Kontrolle und Steuerung abbauen und
- die Rechenschaftslegung der Beteiligten vorantreiben.
Dies trägt dazu bei, die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit in Politik und Verwaltung unter der wachsenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, bei der auch die mediale Berichterstattung eine wesentliche Rolle spielt, wiederzugewinnen.