In Art. 28 DSGVO ist ein Vertrag mit dem Auftragsverarbeiter vorgeschrieben. Der Vertrag ist schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.

Gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO muss ein Vertrag für die Auftragsverarbeitung folgende Punkte beinhalten:

  • Den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung
  • Die Art und den Zweck der Verarbeitung
  • Die Art der personenbezogenen Daten
  • Die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen gegenüber dem Auftragsverarbeiter

Darüber hinaus müssen folgende Punkte geregelt werden:

  • Der Auftragsverarbeiter darf nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen tätig werden
  • Die Einhaltung der Vertraulichkeit gem. Art. 28 Abs. 3 Buchst. b (die zur Verarbeitung befugten Personen haben sich zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht)
  • Die Rückgabe oder Löschung der Daten nach Auftragsende
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit gem. Art. 32 DSGVO (s. oben)
  • Unterauftragsverarbeiter und damit verbundene Bedingungen
  • Unterstützung des Verantwortlichen bei Einhaltung der Betroffenenrechte

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